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AGB und Teilnahmebedingungen 

Diese Vereinbarung wird getroffen zwischen: 

  1. FoxVenture, Maike Vitalini, Seestrasse 148, 8267 Berlingen, Schweiz (nachfolgend als “Organisator, Veranstalter, Rallyeleitung” bezeichnet);

  2. Der Person, deren Name, Adresse und Kontaktdaten in der Anmeldung für diese Veranstaltung angegeben sind (nachfolgend als “Teilnehmer” und zusammen mit anderen Teilnehmern des Teams als “Team” bezeichnet).

 

Begriffe und Ausdrücke haben in allen Klausen dieselbe Bedeutung.
Der Begriff «Veranstalter» schliesst die Organisation selbst, alle Mitarbeitenden und Helfer sowie dessen Vertreter ein.
Der Begriff «Team» schliesst das Team selbst und jedes Teammitglied, gemeinsam und als Einzelperson ein. 

Der Veranstalter besitzt oder kontrolliert alle Rechte der Veranstaltung, und leitet und organisiert die Veranstaltung. 

Das Team nimmt an der Veranstaltung teil. 

Der Veranstalter hat der Teilnahme des Teams, unter den gegebenen Konditionen und unter der Voraussetzung, dass diese Teilnahmebedingungen sowie allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Reglement bezüglich des Events akzeptiert werden, zugestimmt. 

 

 

1.   Anmeldung 

1.1        Die Anmeldung erfolgt im automatisierten Anmeldeprozess auf dieser Webseite. Je nach Veranstaltung ist eine Ticketgebühr zu bezahlen, welche nicht rückerstattungsfähig ist. Es wird unterschieden zwischen der Ticketgebühr pro Team (1 Fahrzeug, 2 Personen) und der Ticketgebühr für ein weiteres Teammitglied. Die Gebühr beinhaltet jeweils 2 Übernachtungen/Person im Zeitraum des Events in festgelegten  Unterkünften (s.3.1, gilt nicht bei Gratis Veranstaltung)  Weiterhin sind das Roadbook, Aufkleber und ein Startpaket pro teilnehmendem Team enthalten. 
Die Anmeldung ist an das Akzeptieren dieses Regelwerks geknüpft und wird erst gültig nachdem die eingegangene Zahlung von FoxVenture bestätigt wurde. Dies geschieht per Mail an den Anmeldenden, die Tickets werden als PDF Datei mitgesendet.

1.2        Die Daten aller Teammitglieder müssen vollständig angegeben sein. Bei fehlenden Daten kann FoxVenture die Anmeldung als ungültig erklären. 

1.3        Die Vergabe der Startplätze erfolgt ausschliesslich durch den Veranstalter. Die Startplätze werden zunächst in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vergeben. Die Teilnehmerzahl ist je nach angebotenem Event begrenzt. Nach Vergabe aller verfügbaren Startplätze besteht für den potenziellen Teilnehmer die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste eintragen zu lassen. Das Nachrücken von der Warteliste geschieht ebenfalls in Reihenfolge der Anmeldung. Der Veranstalter behält das Recht, Anmeldungen abzulehnen oder zu bevorzugen. Gleiches gilt für die Warteliste. 

1.4        Die Übertragung von Startplätzen sowie das Hinzufügen und/oder Ändern von Teilnehmern eines Teams erfolgt ausschliesslich durch den Veranstalter bzw durch dessen schriftliche Zustimmung. Änderungen sind bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn möglich. 

1.5        Für den Fall, dass das Event aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder anderen beträchtlichen Gründen abgesagt oder vorzeitig beendet werden muss, haben die Teilnehmer kein Recht auf Rückzahlung der Startgebühr und auch nicht auf Schadensanspruch. Der Veranstalter wird sich in diesem Fall jedoch freiwillig um Rückzahlung so weit als möglich für ihn ohne grossen finanziellen Verlust bemühen.

1.6        Der Veranstalter kann die Entscheidung treffen, das Event vorzeitig zu beenden. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. 

1.7        Die Anmeldung ist verbindlich und kann nicht annulliert werden. 

1.8        Jeder Teilnehmer bestätigt bei seiner Anmeldung, dieses Regelwerk gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

 

 

2.   Fahrzeug 

Gemeint ist hiermit das Fahrzeug mit welchem ein Team am Event teilnehmen wird. 

2.1        Folgende Fahrzeugdaten müssen vom Teilnehmer bis spätestens 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingereicht werden: 

Fahrzeugmarke, Typ, Baujahr, Kennzeichen. 

2.2        Änderungen o.g. Daten müssen dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt und von diesem bestätigt werden. 

2.3        Zur Teilnahme am Event werden nur Fahrzeuge mit gültigem TüV/MfK zugelassen, welche zum Zeitpunkt des Events nach dem deutschen/schweizer/österreichischen Gesetz für den Strassenverkehr verkehrstauglich sind. 

2.4        Der technische Zustand des Fahrzeugs sowie dessen Gestaltung durch den Teilnehmer muss der Strassenverkehrsordnung entsprechen um am Strassenverkehr teilnehmen zu dürfen. Zu keinem Zeitpunkt darf das Fahrzeug eine Gefahr im Strassenverkehr darstellen. Diese Verantwortung liegt einzig und allein bei den Teilnehmern selbst und FoxVenture übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung. 

2.5        Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt des Events eine gültige Haftpflichtversicherung aufweisen. Die grüne Karte des Versicherers schliesst alle Länder ein, welche während der Veranstaltung durchfahren werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Versicherer über die Teilnahme am Event zu informieren und sich dessen Einverständnis schriftlich bestätigen zu lassen. 

2.6        Der Fahrzeughalter ist ein Teammitglied. 

2.7        Es ist Pflicht, an Fahrer und Beifahrertüre des Fahrzeugs einen Aufkleber mit Startnummer anzubringen. Dieser wird am Start des Events vom Veranstalter ausgegeben. Das Fahrzeug muss dafür einen freien Platz (ca 40x40cm) an Fahrer und Beifahrertür aufweisen. 

2.8        Es dürfen keine Namen wie Rallye, Racing oder ähnliches auf dem Fahrzeug angebracht werden. 

2.9        Fahrzeuge über 3.5t sowie Anhänger und/oder Wohnwagen/Wohnmobile sind nicht zugelassen. 

2.10    Das Fahrzeug darf nicht überladen werden und Ladung muss gemäss Strassenverkehrsordnung gesichert werden. Weiterhin ist bei der Beladung/Gestaltung darauf zu achten, dass keine Teile weiter als 10cm vom Fahrzeug abstehen oder (scharfe) abstehende Teile vorhanden sind, welche (bei einem Unfall) zu Verletzungen führen können. 

2.11    Der Veranstalter ist in keiner Weise für die Fahrzeuge der Teilnehmer verantwortlich und der Teilnehmer haftet vollumfänglich selbst dafür, dass sein Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen der Länder entspricht, die auf der Route der FoxVenture Rallye durchfahren werden. 

 

 

3.   Übernachtung/Unterkünfte 

3.1        Unterkünfte werden grundsätzlich nicht vom Veranstalter gebucht. Der Veranstalter stellt lediglich Übernachtungsmöglichkeiten beim Start & Zielevent der Veranstaltungen, in Form von einfachen Campingmöglichkeiten, wobei die Teilnehmer selbst für ihre Campingausrüstung verantwortlich sind. Die anfallenden Kosten dafür werden durch die Ticketgebühr gedeckt (gilt nicht bei Gratis Veranstaltung). Die Bekanntgabe der Unterkunft erfolgt während der Veranstaltung durch die Rallyeleitung. In einzelnen Events können weitere Unterkünfte im gleichen Stil enthalten sein, auch hier sind die Kosten bereits durch die Ticketgebühr gedeckt. 

3.2        Unterkünfte für die übrige Zeit muss der Teilnehmer selbst organisieren, buchen und bezahlen. Der Veranstalter unterstützt den Teilnehmer hierbei lediglich vereinzelt mit Unterkunft-Vorschlägen, welche der Teilnehmer dem mitgeführten Roadbook entnehmen kann.

3.3        Der Teilnehmer meldet sich bei Ankunft an der ggf von FoxVenture organisierten Unterkunft an der Rezeption an und teilt dieser mit, dass er zur FoxVenture Gruppe gehört. 

3.4        Die Unterkünfte beinhalten keine Verpflegung. 

3.5        Die Unterkünfte sind einfache Campingplätze mit sanitären Einrichtungen oder einfache Fahrerlager mit Zugang zu Toiletten. Der Teilnehmer übernachtet im eigenen Zelt oder Fahrzeug und verpflichtet sich, sich entsprechend mit Zelt und Schlafsack auszustatten. 

3.6        Der Teilnehmer hat keinen Einfluss auf die Auswahl der Unterkunft. Wünscht der Teilnehmer eine andere Form von Unterkunft, so muss er diese eigenverantwortlich aufsuchen und die Kosten dafür selbst tragen. Erreicht ein Teilnehmer die für den jeweiligen Tag vorgesehene Unterkunft nicht oder zu spät, so ist er selbst für die Organisation einer alternativen Unterkunft verantwortlich. Es steht dem Teilnehmer in beiden Fällen einer von FoxVenture zur Verfügung gestellten und nicht genutzten Unterkunft keine Rückerstattung der Kosten zu. 

3.7        Das Wildcampen ist den Teilnehmern gestattet, insofern es die Gesetzeslage des jeweiligen Aufenthaltsortes zulässt. Der Veranstalter fordert den Teilnehmer ausdrücklich auf alle örtlich geltenden Regeln und Gesetze in Bezug auf das Wildcampen zu befolgen, keinen Müll zu hinterlassen und der Natur keinen Schaden zuzufügen. 

3.8        Der Teilnehmer ist selbst für die Einhaltung der individuellen Regeln jeder einzelnen Unterkunft verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für Verstösse durch den Teilnehmer. 

3.9        Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl. 

3.10    Der Veranstalter haftet nicht bei Schäden an Unterkünften, die durch den Teilnehmer entstanden sind. 

 

 

4.   Reglementierung 

4.1        Durch seine Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer die genannten Regeln zu akzeptieren und Folge zu leisten. 

4.2        Das Zuwiderhandeln dieser Regeln kann zum sofortigen Ausschluss vom Event führen 

4.3        Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich an die Verkehrsregeln zu halten und diese nicht zu missachten. 

4.4        Das Fahren von Fahrzeugen unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen ist den Teilnehmern verboten. 

4.5        Das Mitführen und/oder Konsumieren von Drogen ist verboten. 

4.6        Die Verantwortung über das Mitführen von Waren über Landesgrenzen liegt alleine beim Teilnehmer. Dieser verpflichtet sich, die einzelnen Länder/Zollbestimmungen selbst in Erfahrung zu bringen und nicht dagegen zu verstossen. Der Veranstalter haftet nicht bei Verstössen durch den Teilnehmer. 

4.7        Es ist den Teilnehmern nicht gestattet, sich unfair oder asozial zu verhalten und andere Verkehrsteilnehmer zu behindern. 

4.8        Jegliche Form von Diskriminierung sowie rassistische/sexistische Äusserungen und/oder Handlungen sind verboten 

4.9        FoxVenture empfiehlt allen Teilnehmern, eine Auslandskrankenversicherung abzuschliessen. Es wird den Teilnehmern ausserdem nahe gelegt, eine Reise- und Unfallversicherung mit weitreichender Schadensdeckung abzuschliessen. Der Veranstalter haftet in keiner Weise bei Schäden/Unfällen und lehnt jede Verantwortung diesbezüglich ab. 

4.10    Das Mitführen eines gültigen Reisepasses sowie Führerschein und gültiger Fahrzeugpapiere ist für jeden Teilnehmer Pflicht. 

4.11    Es dürfen während des Events keine zusätzlichen, nicht angemeldeten Teilnehmer mitgenommen werden. 

4.12    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die FoxVenture Events keine Motorrennsportveranstaltung darstellen. Es geht während der gesamten Veranstaltung niemals um Geschwindigkeit/Zeit. 

4.13    Entscheidungen im Zusammenhang mit der Auswertung sind Tatsachenentscheidungen und obliegen allein der Rallyeleitung. Widersprüche und Proteste sind ausgeschlossen. Beschimpfungen und Beleidigungen sind unerwünscht, der Rechtsweg daher ausgeschlossen. 

4.14    Das Veröffentlichen/Nachmachen/Veräussern von Dokumenten/Mitteilungen/Aufgaben/Roadbooks/Fotos oder anderem Eigentum von FoxVenture ist verboten. Das Material darf auch nicht anderweitig für andere Events verwendet werden. 

4.15    Teilnehmer sind zum Zeitpunkt des Events mindestens 21 Jahre alt und seit 2 Jahren im Besitz des Führerscheins bzw nicht mehr in der Probezeit. 

4.16    Die Mitnahme von Haustieren ist verboten. 

4.17    Es ist keine Pflicht, die von FoxVenture vorgeschlagene Strecke zu fahren. 

4.18    Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, Fotos/Videos auf denen er abgebildet ist, vom Veranstalter ohne weitere Einverständniserklärung veröffentlichen zu lassen. 

 

 

5.   Regeln und Massnahmen bzgl. Corona Pandemie 

5.1        Dem Teilnehmer ist bewusst, dass das Coronavirus ansteckend ist und dass die Gesundheitsbehörden empfehlen, soziale Distanzierung zu praktizieren.
  Der Teilnehmer erkennt ferner an, dass FoxVenture nicht garantieren kann, dass er sich durch seine Teilnahme am Event nicht mit dem Coronavirus infizieren wird. Ihm ist bekannt, dass das Risiko, dem Coronavirus ausgesetzt und/oder damit infiziert zu werden, durch Handlungen, Unterlassungen oder Fahrlässigkeit von ihm und anderen entstehen kann. 

5.2        Der Veranstalter ist während des Events nicht verantwortlich für die Einhaltung einzelner Corona Massnahmen/Gesetze durch den Teilnehmer. 

5.3        Der Veranstalter informiert die Teilnehmer lediglich beim Startevent anhand Infotafeln über aktuell gültige Corona Anforderungen des Bundes, welche der Teilnehmer zu befolgen hat. 

5.4        Während der Veranstaltung ist jeder Teilnehmer auf eigene Verantwortung/Gefahr unterwegs und verpflichtet sich, sich selbst über alle zum Zeitpunkt des Events gültigen Massnahmen, Gesetze und Einreisebestimmungen betreffend der Corona Pandemie zu informieren und zwar für jedes Land durch das die Route der FoxVenture Rallye führt. 

5.5        Der Teilnehmer verpflichtet sich alle zum Zeitpunkt des Events gültigen Massnahmen, Gesetze und Einreisebestimmungen betreffend der Corona Pandemie für das jeweilige Land in dem er sich gerade befindet, zu befolgen. 

5.6        Der Teilnehmer verpflichtet sich, einen Vorrat an Masken, (falls notwendig auch Schnelltests) und Hygieneartikel wie Desinfektionsmittel für mind. 14 Tage mitzuführen. Die Utensilien müssen den gültigen, gesetzlichen Vorschriften jedes Landes entsprechen, durch das die Route der FoxVenture Rallye führt. 

5.7        Der Teilnehmer verpflichtet sich das Tragen von Masken, Händedesinfektion, Abstandhalten, ggf. Anwenden von Schnelltests und alle weiteren geltenden Massnahmen zum Zeitpunkt des Events ohne Aufforderung durch den Veranstalter anzuwenden/einzuhalten. 

5.8        Bei Verstössen des Teilnehmers gegen zum Zeitpunkt des Events gültige Massnahmen und/oder Gesetze betreffend der Corona Pandemie für das jeweilige Land kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden. Der Teilnehmer trägt die vollumfängliche Verantwortung und Haftung für das Befolgen gültiger Corona Gesetze. 

5.9        Sämtliche Kosten in Zusammenhang mit der Corona Pandemie (z.B. Testungen, Arztbesuche, Hygieneartikel etc) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Im Falle eines durchgeführten Selbsttest haftet der Veranstalter nicht für unsachgemässe Anwendung und dadurch mögliche falsche Ergebnisse. 

5.10    Wird ein Teilnehmer positiv auf Corona getestet, muss er sich unverzüglich eigenverantwortlich in Quarantäne begeben und die Rallyeleitung informieren, sowie alle Personen, mit welchen der Teilnehmer zuvor in engerem Kontakt war. Weiterhin ist der Teilnehmer verpflichtet, insofern es die Gesetzeslage erfordert, das für seinen Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt zu informieren und dessen Anweisungen zu befolgen. 

5.11    Für die Teilnahme am Event wird seitens FoxVenture keine Corona Schutzimpfung verlangt.

 

 

6.   Haftungsausschluss 

6.1        Durch die Anmeldung sieht jeder Teilnehmer von einer Anklage gegen den Veranstalter der FoxVenture Rallye vor richterlichen Instanzen ab. 

6.2        FoxVenture weist jegliche Verantwortung und Verpflichtung bezüglich eines Unfalls von sich, der vor, während oder nach dem Event durch einen Teilnehmer, sein Fahrzeug oder seine mitgeführten Gegenständen verursacht wurde. 

6.3        FoxVenture weist jegliche Verantwortung und Verpflichtung in Bezug auf Gesetzesüberschreitungen (in allen Ländern durch die die Route führt) vollständig ab 

6.4        Sollte eine Versicherung den Service verweigern oder eine Schadensersatzforderung von einem Teilnehmer nach oder während des Events nicht auszahlen, so haftet hierfür niemals der Veranstalter. 

6.5        Die Rallyeleitung tritt ausdrücklich nicht als Reiseveranstalter auf. Der Teilnehmer beteiligt sich auf eigene Gefahr an der Veranstaltung. Er trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzen Fahrzeug verursachten Schäden vor, während oder nach dem Event. Von Ansprüchen Dritter gegen den Veranstalter auf Ersatz von Schäden, welche durch den Teilnehmer verursacht wurden, stellt der Teilnehmer den Veranstalter ausdrücklich frei. 

6.6        Die Teilnehmer sind selbst verantwortlich für jeden Unfall oder Gesetzesüberschreitungen und müssen den Veranstalter unmittelbar informieren, wenn sich ein derartiger Vorfall ereignet 

6.7        Wenn der Veranstalter durch höhere Gewalt gezwungen ist, die Strecke und/oder einen oder mehrere Zielorte während des Events zu ändern, dann kann der Teilnehmer nie den Veranstalter für die entstehenden Kosten haftbar machen 

6.8        Der Teilnehmer wird FoxVenture niemals haftbar machen für eine Handlung oder Nachlässigkeit durch eigenes Vergehen 

6.9        Der Teilnehmer ist sich dem Inhalt dieser Regeln bewusst und übernimmt zu jeder Zeit die volle Verantwortung im Falle eines Widersetzens gegen diese Regeln während der Veranstaltung. 

 

7.   Ausfall 

7.1        Der Veranstalter kann nicht haftbar gemacht werden für anfallende Kosten im Falle eines Ausfalls, Unfalls oder Unglücks usw. 

7.2        Der Veranstalter des Events ist nicht verpflichtet zu helfen bei Pannen oder Unfällen und kann hierfür niemals verantwortlich oder haftbar gemacht werden 

 

 

8.   Datenschutz 

8.1      Betrifft: Teilnehmer einer von FoxVenture organisierten Veranstaltung sowie Personen, die Informationen über eine künftige organisierte Veranstaltung erhalten. 

Daten werden zu den zwei nachfolgend genannten Zwecken erhoben und verarbeitet. Die Teilnehmer stimmen diesen Zwecken zu. 

a)       Verarbeitung personenbezogener Daten zur Anmeldung zu einer Veranstaltung 

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung stimmen die Teilnehmer der Verarbeitung und Erhebung ihrer personenbezogenen Daten zu organisatorischen Zwecken im Zusammenhang mit der FoxVenture Rallye zu. Diese Daten werden ausschließlich von FoxVenture erhoben und in die Mailing-Liste zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung aufgenommen. 

Teilnehmer haben das Recht, 

  • auf ihre Daten zuzugreifen und in hinreichend begründeten Fällen

deren Änderung oder Löschung zu verlangen 

  • ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen

  • zu verlangen, dass ihre Daten eingeschränkt verarbeitet werden

b)       Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erstellung einer Mailing-Liste für die Einladung betroffener Personen zu künftigen Veranstaltungen von FoxVenture 

Bei Zustimmung zu dieser Verarbeitung werden die erhobenen personenbezogenen Daten in eine Kontaktliste (Mailing-Liste) aufgenommen, über die FoxVenture betroffene Personen im Hinblick auf künftige Aktivitäten kontaktieren kann. 

Die zu den oben genannten Zwecken erhobenen und verarbeiteten Daten werden für maximal ein Jahr gespeichert. 

c)        Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn die Veranstaltung in einem Nicht-EWR-Land (außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums) stattfindet 

Die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für eine Veranstaltung in einem Nicht-EWR-Land bedeutet, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an die Behörden des Gastgeberlandes oder das dort zuständige Gastgewerbe weitergegeben werden dürfen, um die Veranstaltungsorganisation zu ermöglichen und zu erleichtern. 

8.2    Ton- und Bildaufnahmen 

Während der FoxVenture Rallye werden Fotos und/oder audiovisuelle Aufnahmen gemacht. Fotos und Videos können auf der Website und den Social-Media-Kanälen von FoxVenture veröffentlicht werden. Sie können in verschiedenen Medien wiedergegeben werden, darunter auch in der Presse. Diese Wiedergabe kann im Zusammenhang mit der FoxVenture Rallye sowie zu anderweitigen kulturellen und institutionellen Zwecken oder zu Werbezwecken von FoxVenture erfolgen. Mit ihrer Teilnahme an einer von FoxVenture organisierten Veranstaltung stimmen die Teilnehmer zu, auf veröffentlichten Fotos und/oder Videos zu erscheinen. 

9.  Widerrufsbelehrung

9.1. Widerrufsrecht

FoxVenture bietet Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an. Ein Widerrufsrecht für die Bestellungen solcher Dienstleistungen ist ausgeschlossen 

Erfolgt die vollständige Bezahlung der Bestellung nicht fristgerecht, behält sich FoxVenture einseitig vor, die reservierten Startplätze wieder in den Verkauf zu geben. 

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